Der Verband in der Lokalpresse

Der Verband ist gesetzlich dazu verpflichtet, Beiträge für die Unterhaltung und den Betrieb von Schöpfwerken auch von Personen und Körperschaften zu erheben, die nicht Verbandsmitglieder sind. Derzeitig werden die Vorbereitungen für die Beitragserhebung getroffen:

Neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben kann der Verband auch freiwillige Leistungen gegen Kostenerstattung ausführen: