In der Zeit vom 17. Juli 2023 bis 15. Dezember 2023 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet.
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Nachrichten
Böschungsmahd
Böschungsmahd und Sohlenkrautung – Herbst 2020
In der Zeit vom 03. August bis 04. Dezember 2020 werden im Verbandsgebiet an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundstückseigentümer, und Anlieger werden gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightBöschungsmahd und Sohlkrautung 2019
In der Zeit vom 29. Juli bis 29. November 2019 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten ist der Gewässerunterhaltungsplan des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.