Die Renaturierung geht weiter…

Nachdem im Jahr 2022 ein Feldsoll in der Kurmeile Templin saniert wurde, hat der WBV jetzt damit begonnen, zwei weitere Feldsölle in unmittelbarer Nähe zu renaturieren. Auch diese Gewässer sind größtenteils mit Gras und Schilf bewachsen und fielen im Sommer weitestgehend trocken. Durch die Entnahme von Sediment soll wieder mehr Volumen geschaffen werden, damit sich insbesondere der Winterniederschlag in den Feldsöllen ansammeln kann. Dadurch werden den stark gefährdeten Amphibien bis in den Frühsommer bessere Lebens- und Entwicklungsbedingungen ermöglicht.

Mittelfristiges Ziel des WBV ist es, nach und nach wieder ein Netz an wasserführenden Kleinstgewässer südlich von Templin aufzubauen. Denn nur so können die Amphibienbestände auf Dauer gesichert werden.

Das derzeitige Projekt wird durch Mittel der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg finanziert.

Böschungsmahd und Sohlkrautung Herbst 2024

In der Zeit vom 16. Juli 2024 bis 13. Dezember 2024 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.

Böschungsmahd und Sohlkrautung Frühjahr 2024

In der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 12. Juli 2024 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.