In der Zeit vom 17. Juli 2023 bis 15. Dezember 2023 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet.
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Nachrichten
Gewässerunterhaltung
Böschungsmahd und Sohlenkrautung Frühjahr 2023
In der Zeit vom 22. Mai 2023 bis 14. Juli 2023 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Einladung zur Verbandsschau 2023
Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel lädt zu seiner öffentlichen Verbandsschau vom 20.03. bis zum 31.03.2023 ein. Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen in den Gemeinden.
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Böschungsmahd und Sohlenkrautung Herbst 2022
In der Zeit vom 01. August bis 09. Dezember 2022 werden im Verbandsgebiet an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet sowie geplante Grundräumungen durchgeführt. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt.
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Böschungsmahd und Sohlenkrautung – Frühjahr 2021
In der Zeit vom 17. Mai bis 09. Juli 2021 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightBöschungsmahd und Sohlenkrautung – Herbst 2020
In der Zeit vom 03. August bis 04. Dezember 2020 werden im Verbandsgebiet an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundstückseigentümer, und Anlieger werden gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightBöschungsmahd und Sohlkrautung Frühjahr 2020
In der Zeit vom 25. Mai bis 10. Juli 2020 werden an einigen Gewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt.
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