Böschungsmahd und Sohlenkrautung Frühjahr 2023

In der Zeit vom 22. Mai 2023 bis 14. Juli 2023 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.

Böschungsmahd und Sohlenkrautung Herbst 2022

In der Zeit vom 01. August bis 09. Dezember 2022 werden im Verbandsgebiet an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet sowie geplante Grundräumungen durchgeführt. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt.
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