Am 07.11.2019 fand die erste Beratung des neu gewählten Verbandsausschusses statt. Der Vorstand und die Geschäftsführung wurden für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet, der Wirtschaftsplan 2020 wurde beschlossen und die Schaubeauftragten sowie der Vorstand des Verbands wurden gewählt.
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Verbandsbeitrag
Beitragsbemessung 2017
Der Flächenbeitragssatz für das Jahr 2016 wurde durch die Verbandsversammlung auf 7,30 Euro pro Hektar festgesetzt. Zusätzlich zum Flächenbeitrag werden Beiträge von Vorteilshabern für den Betrieb und die Unterhaltung von Schöpfwerken sowie Beiträge für Erschwernisse bei der Gewässerunterhaltung erhoben.
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Beitragsbemessung 2016
Der Beitragssatz für das Jahr 2016 wurde durch die Verbandsversammlung auf 7,30 Euro pro Hektar festgesetzt. Als Flächenmaßstab dient die amtliche Fläche aller Flurstücke und Flurstücksteile im Verbandsgebiet. Flurstücke können durch die Verbandsgrenze zerschnitten werden. Die Fläche der Gewässer I. Ordnung ist nicht beitragspflichtig.
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Ergebnisse der Verbandsversammlung 2015
Die ordentliche Verbandsversammlung fand am 05. November 2015 im Gasthaus „Zur Fähre“ in Burgwall statt.
Beitragsbemessung 2015 (geändert)
Der Beitragssatz für das Jahr 2015 wurde durch die Verbandsversammlung auf 7,30 Euro pro Hektar festgesetzt. Für die Bemessung des Verbandsbeitrags ist die Erfassung der amtlichen Fläche aller Flurstücke und Flurstücksteile erforderlich, die zum Verbandsgebiet gehören.
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Ergebnisse der Verbandsversammlung
Die ordentliche Verbandsversammlung fand am 20. November 2014 im Gasthaus »Zur Fähre« in Burgwall statt.
- Der Verbandsvorsteher, Herr Dieter Wolff, berichtete über die Arbeit des Verbands und über aktuelle Entwicklungen. Der Vorstand und die Geschäftsführung wurden nach einem Vortrag des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Göken, Pollack & Partner für das Jahresergebnis 2013 entlastet.
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Beitragsbemessung 2014/2015
Über die gesetzlich veränderten Verbandsgebiete wurde hier auf diesen Seiten informiert. Für die von den Änderungen betroffenen Verbandsmitglieder wurden Anpassungen der Beitragsbescheide für das Jahr 2014 erforderlich.
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