Beitragsbemessung 2017

Der Flächenbeitragssatz für das Jahr 2016 wurde durch die Verbandsversammlung auf 7,30 Euro pro Hektar festgesetzt. Zusätzlich zum Flächenbeitrag werden Beiträge von Vorteilshabern für den Betrieb und die Unterhaltung von Schöpfwerken sowie Beiträge für Erschwernisse bei der Gewässerunterhaltung erhoben.
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Beitragsbemessung 2016

Der Beitragssatz für das Jahr 2016 wurde durch die Verbandsversammlung auf 7,30 Euro pro Hektar festgesetzt. Als Flächenmaßstab dient die amtliche Fläche aller Flurstücke und Flurstücksteile im Verbandsgebiet. Flurstücke können durch die Verbandsgrenze zerschnitten werden. Die Fläche der Gewässer I. Ordnung ist nicht beitragspflichtig.
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