In der Zeit vom 03. August bis 04. Dezember 2020 werden im Verbandsgebiet an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundstückseigentümer, und Anlieger werden gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightNachrichten
Gewässerunterhaltung
Böschungsmahd und Sohlkrautung Frühjahr 2020
In der Zeit vom 25. Mai bis 10. Juli 2020 werden an einigen Gewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightBöschungsmahd und Sohlkrautung 2019
In der Zeit vom 29. Juli bis 29. November 2019 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten ist der Gewässerunterhaltungsplan des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Böschungsmahd und Sohlenkrautung 2018
In der Zeit vom 30. Juli bis 30. November 2018 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten ist der Gewässerunterhaltungsplan des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Einladung zur Verbandsschau 2018
Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel lädt zu seiner öffentlichen Verbandsschau ein. Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen in den Gemeinden.