Böschungsmahd und Sohlkrautung Herbst 2024

In der Zeit vom 16. Juli 2024 bis 13. Dezember 2024 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.

Böschungsmahd und Sohlkrautung Frühjahr 2024

In der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 12. Juli 2024 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.

Die Natur holt sich den Standort des zurückgebauten Schöpfwerks Ribbeck langsam zurück

Nachdem im Jahr 2022 mit finanzieller Unterstützung der Investitionsbank des Landes Brandenburg das ehemalige Schöpfwerk Ribbeck erfolgreich zurückgebaut werden konnte, hat sich die Natur die ehemals versiegelten Flächen allmählich zurückgeholt. Kaum ist noch zu erkennen, dass hier eine technische Anlage stand, die einst den Wasserstand in den angrenzenden ehemaligen Tonstichen reguliert hatte.