In der Zeit vom 16. Juli 2024 bis 13. Dezember 2024 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Nachrichten
Antrag auf Verbandsmitgliedschaft
Sie können bis zum 01.07.2024 Anträge auf Verbandsmitgliedschaft ab 01.01.2025 stellen, soweit die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft gegeben sind.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightBöschungsmahd und Sohlkrautung Frühjahr 2024
In der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 12. Juli 2024 werden an ausgewählten Gewässern II. Ordnung und Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten sind die Gewässerunterhaltungspläne des Verbandes. Die betroffenen Gewässer sind im öffentlichen Geoportal des Wasser- und Bodenverbandes dargestellt. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.
Einladung zur Verbandsschau 2024
Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel lädt zu seiner öffentlichen Verbandsschau vom 18.03. bis zum 28.03.2024 ein. Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen in den Gemeinden.
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Die Natur holt sich den Standort des zurückgebauten Schöpfwerks Ribbeck langsam zurück
Nachdem im Jahr 2022 mit finanzieller Unterstützung der Investitionsbank des Landes Brandenburg das ehemalige Schöpfwerk Ribbeck erfolgreich zurückgebaut werden konnte, hat sich die Natur die ehemals versiegelten Flächen allmählich zurückgeholt. Kaum ist noch zu erkennen, dass hier eine technische Anlage stand, die einst den Wasserstand in den angrenzenden ehemaligen Tonstichen reguliert hatte.