Zabelsdorf, den 23.03.2020
Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel lädt zu seiner öffentlichen Verbandsschau vom 30.03. bis zum 09.04.2020 ein. Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen in den Gemeinden.
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Zabelsdorf, den 23.03.2020
Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel lädt zu seiner öffentlichen Verbandsschau vom 30.03. bis zum 09.04.2020 ein. Bitte beachten Sie auch die Bekanntmachungen in den Gemeinden.
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Am 07.11.2019 fand die erste Beratung des neu gewählten Verbandsausschusses statt. Der Vorstand und die Geschäftsführung wurden für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet, der Wirtschaftsplan 2020 wurde beschlossen und die Schaubeauftragten sowie der Vorstand des Verbands wurden gewählt.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightDer WBV Uckermark-Havel hat ein Naturschutzprojekt zur Revitalisierung von Feldsöllen bei Beenz, einem Ortsteil von Lychen in der Uckermark, weitgehend abgeschlossen. Das Projekt wurde durch Zuwendungen des Naturschutzfonds Brandenburg finanziert. Die Planung, Vorbereitung und Bauüberwachung oblag dem Ingenieurbüro Agrar- und Umweltplanung H. Wiesing.
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Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel führt am Donnerstag, den 07. November 2019, 14:00 Uhr, seine erste ordentliche Sitzung des Verbandsausschusses im Jahr 2019 durch. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Beschluß über den Wirtschaftsplan 2020 und die Wahl der Vorstands.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightAm 05.09.2019 haben die Verbandsmitglieder aus sieben Wahlbezirken des Verbandsgebiets einen Verbandsausschuß gewählt. Der Verbandsausschuß setzt sich aus 21 ordentlichen Mitgliedern zusammen. Zusätzlich wurden 11 Ersatzmitglieder bestimmt. Der vorläufige Wahlergebnis finden sie hier.
Nordöstlich von Templin, an der Kreisstraße zwischen Kreuzkrug und Klosterwalde, lässt unser Verband eine neue, technisch sichere und ökologisch durchgängige Verbindung zwischen dem Dolgensee und dem Kleinen Dolgensee bauen. Das Vorhaben wird durch Zuwendungen der Europäischen Union und dem Land Brandenburg im Rahmen des Programms zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts finanziert.
Mehr erfahren keyboard_arrow_rightIn der Zeit vom 29. Juli bis 29. November 2019 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten ist der Gewässerunterhaltungsplan des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.