Böschungsmahd und Sohlenkrautung 2018

In der Zeit vom 30. Juli bis 30. November 2018 werden an den Gewässern II. Ordnung und an den Landesgewässern im Verbandsgebiet die Böschungen gemäht und die Sohlen gekrautet. Grundlage der Arbeiten ist der Gewässerunterhaltungsplan des Verbands. Grundstückseigentümer, Anlieger und Hinterlieger werden gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gebeten, das Betreten oder Befahren ihrer Grundstücke zur Gewässerunterhaltung zu ermöglichen und alle Handlungen zu unterlassen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.

Bitte beachten sie auch die öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden.

Einladung zur Verbandsversammlung 2016

Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel führt am

Donnerstag, den 17. November 2016, 14:00 Uhr
im Gasthaus »Zur Fähre«, Burgwall, Havelstraße 49/50, 16792 Zehdenick
seine ordentliche Verbandsversammlung im Jahr 2016 durch. Die Verbandsversammlung ist öffentlich. Um eine telefonische Voranmeldung von Gästen unter der Rufnummer (033080) 60451 wird höflichst gebeten.
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