Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts am Dolgenfließ bei Templin

Nordöstlich von Templin, an der Kreisstraße zwischen Kreuzkrug und Klosterwalde, lässt unser Verband eine neue, technisch sichere und ökologisch durchgängige Verbindung zwischen dem Dolgensee und dem Kleinen Dolgensee bauen. Das Vorhaben wird durch Zuwendungen der Europäischen Union und dem Land Brandenburg im Rahmen des Programms zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts finanziert.

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Beitragserhebung für Schöpfwerke

Nachdem der Verband die Außerbetriebsetzung aller Schöpfwerke im Verbandsgebiet wegen der ungeklärten Finanzierung bei den Wasserbehörden angezeigt hatte, wurde für drei Schöpfwerke der Weiterbetrieb angeordnet. Es handelt sich um die Schöpfwerke Zehdenick, Mildenberg und Fürstenberg/Havel. Der Verband ist nunmehr verpflichtet, gesonderte Beiträge für die Unterhaltung und den Betrieb dieser Schöpfwerke zu erheben. Zahlungsverpflichtet sind gemäß § 28 WVG Absatz 3 Eigentümer von Grundstücken in den Schöpfwerkspoldern.

Schöpfwerksstandorte